von Matthias Brachmann, Lukas Illini, Katarina Kaul
Die Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in den Krankenhäusern hat bei Veröffentlichung und Inkrafttreten im Jahr 2018 für viel Aufregung und zahlreiche Diskussionen gesorgt. Trotz des Anhaltens der Pandemie haben die Kostenträger bereits Mitte des vergangenen Jahres mit Inkrafttreten der Qualitätskontrollrichtline den MD beauftragt die Einhaltung der geltenden Regelungen in den Krankenhäusern zu überprüfen. Hierzu wird jährlich eine Stichprobe (mit Zurücklegen bei nicht-bestehen) von 20% der Häuser gezogen und diese werden durch den MD geprüft und vor Ort begangen. Der Aufwand für die Vorbereitung für die Krankenhäuser ist umfangreich: Es müssen Dienstpläne strukturiert vorbereitet, Geräteinweisungen zusammengesucht, Qualifikationsnachweise in den Fachabteilungen gesammelt und anschließend prüffreundlich zusammengetragen und aufbereitet werden. Die Ergebnisse der Prüfung werden nicht am Tag der Prüfung, sondern in einem später zugehenden Kontrollbescheid an die Krankenhäuser übermittelt. Während unserer vielen formellen und informellen Gesprächen mit Mitarbeitern der Notaufnahmen wurde uns immer wieder anekdotisch von negativen Kontrollberichten berichtet. Verborgen blieben jedoch die genauen Anzahlen negativer Bescheide und ein strukturierter Überblick über die Gründe der Ablehnung.
Vor dem Hintergrund der diesjährigen Prüfungen wollten wir es in diesem Jahr genauer wissen und haben eine Blitzumfrage mit nur vier Fragen unter den Notaufnahmeleitungen vom 14. bis 27. April durchgeführt. Mit unserer Umfrage konnten wir ca. 30% der im Jahr 2021 geprüften Häuser erreichen.
Erwachsenennotfallversorgung: Insgesamt konnten wir in unserer Umfrage eine breite Verteilung über die Bundesländer und Notfallstufen erreichen. Ein gutes Drittel hat die MD-Prüfung nicht bestanden. Der häufigste Grund (47%) für das Nichtbestehen bestand in der fehlerhaften Erbringung des Nachweises des für die Notfallversorgung benannten verantwortlichen Arztes im Sinne des §9 Abs. 1 Nr. 1[1].
[1] Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß §136c Absatz 4 SGB V.
Gefolgt wurde dies mit Schwierigkeiten bei der Erreichung der 10-Minütigen Triage Frist. Die Einhaltung der binnen 30-Minuten geforderten Facharztpräsenz der an der Notfallversorgung beteiligten Fachabteilungen führte in 18% der Fälle zu einem negativen Kontrollbescheid.
Kindernotfallversorgung: 11% der an der Blitzumfrage teilnehmenden Notaufnahmen waren in der Kindernotfallversorgung tätig. Der überwiegende Anteil (62,5%) wurde in der Erweiterten Notfallversorgung verortet. Alle anderen Notaufnahmen sind in die Basisnotfallversorgung eingestuft.
Ein Viertel der Befragten gibt an die MD-Prüfung nicht bestanden zu haben: Eine Hälfte konnte die Einhaltung der 10-Minuten Frist der Triage nicht nachweisen. Die andere Hälfte scheiterte an der Erreichung der 30-Minuten Facharztpräsenz der an der Notfallversorgung beteiligten Fachabteilungen.
Die bcmed GmbH ist eine Unternehmensberatung im Gesundheitswesen. Wir beraten international Unternehmen und Organisationen mit Schwerpunkt in der stationären Notfallversorgung. Unser Leistungsspektrum reicht von der Strategieentwicklung und -umsetzung bis hin zur Übernahme von Managementfunktionen und Umsetzung digitaler Lösungen in die komplexen Krankenhausprozesse. Zu unseren Kunden zählen Kliniken, privatwirtschaftliche und öffentliche Träger, sowie Unternehmen der Medizintechnik-Branche. Sie alle vertrauen der Praxiskompetenz, dem Engagement und der langjährigen Erfahrung unseres Teams, das vom Standort Ulm aus aktiv ist.
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