20. Juni 2021

Ohje BSG. Schockraumbehandlung inkl. Intubation (!) soll also laut 1. Senat Teil der ambulanten Notfallversorgung sein (B 1 KR 11/20 R).

Nichts mehr von „So kann ein vollwertiger Notfalldienst nach wie vor in Arztpraxen durchgeführt werden“ oder „Auch die Bestimmung des CRP (…) überschreitet (…) den Rahmen […]